Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluation zur Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung gemäß § 65c Abs. 10 SGB V befragt das IGES Institut aktuell Ärztinnen und Ärzte, andere Meldende sowie Forschende.
Der Gesetzgeber hat dem GKV-Spitzenverband die Aufgabe übertragen, zusammen mit allen zuständigen obersten Landesbehörden und im Benehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium eine Evaluation der klinischen Krebsregistrierung zu veranlassen mit dem Ziel, die Wirksamkeit der klinischen Krebsregistrierung zu prüfen.
Fragen
Unter anderem sollen folgende Fragen beurteilt werden:
- Hilft die klinische Krebsregistrierung, die Krebsbehandlung zu verbessern?
- Wie arbeiten die Krebsregister mit Praxen, Krankenhäusern und Forschenden zusammen?
- Gibt es überall in Deutschland ähnliche Regeln für die Krebsregistrierung?
- Sind die Fördervoraussetzungen gut geeignet, um die Funktion der Krebsregister festzustellen?
Ziel
Ziel der Evaluation ist es, den Beitrag der klinischen Krebsregistrierung zur Sicherung der Qualität und Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung, der Nutzung der Krebsregisterdaten in Wissenschaft und Forschung sowie die Vereinheitlichung der Krebsregistrierung zu untersuchen.
Frist
Eine Beteiligung an den Befragungen ist bis zum 28.02.2025 möglich.
Teilnahme
Die Befragungen sind offen und alle relevanten Zielgruppen sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen.
Hier geht es direkt zu den Onlinefragebögen:
https://www.evaluation-krebsregister.de
Bericht
Die Veröffentlichung des Abschlussberichtes ist für den 30. Juni 2026 geplant.
Erstellt am 05.02.2025