… für eine einheitliche und flächendeckende klinische Krebsregistrierung in Deutschland
Die Plattform § 65c ist ein Expertengremium, welches einen dauerhaften fachlichen Austausch der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V gewährleistet. Sie wurde 2015 mit Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) von der Ad hoc AG zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes eingesetzt und ist als „Sonstiges Gremium“ der Gesundheitsministerkonferenz ausgewiesen.
Mitglieder der Plattform sind jeweils eine Vertreterin und ein Vertreter der von den Ländern benannten Krebsregister gemäß § 65c SGB V.
Die Plattform ist mit der Koordinierungsstelle am Krebsregister Sachsen-Anhalt, der intern gewählten Sprecherin und dem intern gewählten Sprecher, den beiden Netzwerken (IT-Netzwerk und Doku-Netzwerk) und den zahlreichen temporären Arbeitsgruppen ein fester Bestandteil der flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung, und wird auch als solcher von außen wahrgenommen.
Klinische Krebsregister erheben Daten zum Verlauf von Krebserkrankungen und werten sie aus, damit die onkologische Versorgung in Deutschland stetig verbessert werden kann. Alle Ärztinnen und Ärzte, die Krebspatientinnen und Krebspatienten behandeln – von der Hausärztin und dem Hausarzt über den Tumorspezialisten bis hin zum Pathologen –, melden den Krebsregistern Daten zum Krankheits- und Behandlungsverlauf. Die Register werten diese Daten aus und stellen sie den Melderinnen und Meldern, der Forschung und anderen Institutionen zur Verfügung, damit diese die Wirksamkeit und den Nutzen von Therapien evaluieren und verbessern können.