Im Gegensatz zu den epidemiologischen Krebsregistern gab es für die klinischen Krebsregister lange keine einheitliche Gesetzesgrundlage, so dass sie sich in ihren Strukturen und Arbeitsweisen stark unterscheiden. Erst im Rahmen des Nationalen Krebsplans (NKP, 2008) wurde die klinische Krebsregistrierung als eigenständiges Ziel festgelegt.
Seitdem und mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG, 2013) befindet sich die gesamte Krebsregisterlandschaft in Deutschland im Umbruch. Die föderale Ausgangslage in Verbindung mit den Anforderungen des KFRG ist kompliziert. Die Bundesländer haben es dennoch in den letzten Jahren geschafft, entsprechende Strukturen aufzubauen: Alle Landesgesetze wurden verabschiedet und klinische Krebsregister gemäß KFRG gegründet.
Dabei wurden bestehende Strukturen berücksichtigt, was dazu führte, dass die Krebsregister, wie wir sie heute in den Bundesländern vorfinden, sehr unterschiedlich sind: In einigen Ländern sind die bestehenden epidemiologischen Krebsregister zu einem klinischen Krebsregister erweitert, in anderen Ländern sind bestehende einrichtungsbezogene klinische Krebsregister als regionale klinische Krebsregister zu einem gemeinsamen klinischen Krebsregister zusammengeschlossen und andernorts sind wiederum komplett neue Strukturen geschaffen worden.
Um den Umsetzungsprozess des KFRG insgesamt zu harmonisieren und eine strukturierte Zusammenarbeit aller klinischen Krebsregister zu fördern, haben sich die klinischen Krebsregister nach KFRG auf der Ebene der Plattform § 65c zusammengetan.
Erste Schritte …
22.07.2015 Das erste Treffen und somit Gründungstreffen der Plattform § 65c findet in Mainz statt. Dr. Anett Tillack (BE/BB) und Dr. Stefan Hentschel (HH) werden als Sprecherin und Sprecher der Arbeitsgruppe gewählt. Es wird eine Arbeitsstruktur festgelegt und Themen zur Abarbeitung werden gesammelt.
05.10.2015 Das zweite Treffen findet in Hannover statt. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT) und die Gesellschaft der Epidemiologischen Krebsregister in Deutschland (GEKID) erhalten jeweils einen Platz mit Gaststatus bei den Sitzungen der Plattform.
10.12.2015 Das dritte Treffen findet in Stuttgart statt. Ein Ticketsystem, das unter der URL „Krebsregisterverbund.de“ hinterlegt ist, wird zur Arbeitsplattform der Plattform § 65c gewählt und seitdem genutzt.
01.02.2016 Bei dem vierten Treffen in Hannover werden die so genannten Kurzberichte (auch Länderberichte) zum Umsetzungstand in den Ländern eingeführt. Es wird ein sechs-Wochen-Turnus der Plattform-Treffen vereinbart.
Zum Zeitpunkt der Freischaltung dieser Homepage im Januar 2021 fand bereits die 43. Sitzung der Plattform § 65c statt.