Die Plattform § 65c ist ein bundesweiter Zusammenschluss der klinischen Krebsregister gemäß § 65c SGB V, in der jedes Bundesland mit einem Mitglied vertreten ist.
Mitglieder
Die Plattform § 65c besteht aus 15 Mitgliedern, weil sich die Bundesländer Brandenburg und Berlin per Staatsvertrag als ein klinisches Krebsregister zusammengetan haben.
Ziel und Aufgaben
Die Plattform § 65c ist ein eigenständiges Expertengremium, in dem fachliche Fragestellungen und Verfahrensabläufe in der Praxis zwischen den klinischen Krebsregistern abgestimmt und einheitliche Empfehlungen dazu erarbeitet werden.
Ziel der Plattform § 65c ist es, unter Beachtung der Bundes- und Landesregelungen, möglichst einheitliche Verfahren für die flächendeckende klinische Krebsregistrierung festzulegen.
Name und Hintergrund
Der Name „Plattform § 65c“ leitet sich aus dem entsprechenden Paragrafen des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) des SGB V ab, das 2013 in Kraft trat.
Das KFRG verpflichtet die Länder, flächendeckend klinische Krebsregister nach den Vorgaben des § 65c SGB V zu errichten. Um mit Absprachen und Festlegungen den Ausbauprozess voranzutreiben und damit der Vorgabe einer bundeseinheitlichen Dokumentation von Krebserkrankungen nachzukommen, gründete sich die Plattform § 65c.
Arbeitsweise
Regelmäßig, alle sechs Wochen, treffen sich die Vertreterinnen und Vertreter der KFRG-Krebsregister der Bundesländer in Hannover bzw. besprechen sich während der Corona-Pandemie virtuell.
Die Plattform gründete eine Reihe von Netzwerken und Arbeitsgruppen, die die Sitzungen fachlich vorbereiten und Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Detail herausarbeiten.