Auf Antrag können Krebsregisterdaten für klar definierte wissenschaftliche onkologische Fragestellungen zur Prävention, Versorgungs- und Ursachenforschung sowie Gesundheitsberichterstattung verwendet werden. Das Antragsformular dafür ist ab dem 1. April 2025 bundeseinheitlich.
Mit dem für alle Krebsregister geltenden Antragsformular inklusive der Variablenliste können Krebsregisterdaten aus einem Bundesland, mehreren Bundesländern oder allen Bundesländern beantragt werden. Die Voraussetzungen für die Übermittlung der Daten richten sich nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Vorschriften.
Den Datennutzungsantrag können Sie im Namen einer Institution oder als private Person stellen. Wenn eine Zusammenführung der Krebsregisterdaten mit Daten anderer Einrichtungen (Record Linkage) geplant ist, ist dies sowie die zu verknüpfende Datenquelle im Antrag anzugeben. Im Antragsformular müssen die Antragstellerin oder der Antragsteller unter anderem über folgende Punkte informieren:
- Kooperationspartner
- Geplante Dauer des Projektes
- Zusammenführung der beantragten Krebsregisterdaten mit Daten anderer Einrichtungen
- Wissenschaftlicher Hintergrund
- Wissenschaftliche Fragestellungen und Hypothesen
- Projektziele
- Eigene Vorarbeiten
- Studiendesign und Methodik
- Finanzierung des Projektes
- Spezifikation des Datensatzes
- Ein- und Ausschlusskriterien
- Datensicherheit und Datenschutz
- Verwendung der Ergebnisse
Ein ausführliches Informationsblatt unterstützt Sie beim Ausfüllen des Antrages. Sollten Sie trotzdem Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Krebsregister.
Alle Antragsdokumente gibt es auch in Englisch: