Der Name „Plattform § 65c“ wurde aus dem Krebsfrüherkennungs- und registergesetz (§65 c SGB V) abgeleitet, welches 2013 in Kraft trat. Nach dessen Maßgabe wurden alle Bundesländer zum Auf- und Ausbau klinischer Krebsregister verpflichtet. Zeitnah gründete sich die Plattform der § 65c-Register mit dem Ziel, Umstrukturierung und Ausbau einheitlich voranzutreiben und damit der Vorgabe einer bundeseinheitlichen Dokumentation von Krebserkrankungen nachzukommen. Regelmäßig finden Treffen von Vertretern der klinischen Krebsregister aus allen Bundesländern statt.