Bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme
Ab 01.03.2023 bieten die klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V eine bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme an. Vor Einrichtung im Produktivsystem Ihrer Kundinnen und Kunden werden so potenzielle Fehlerquellen ausgeräumt und die Schnittstelle wird getestet.
Finden Sie hier alle Informationen rund um die Schnittstellenabnahme der oBDS-Schnittstelle.
Ablauf der
bundeseinheitlichen Schnittstellenabnahme
Schritt 1:
Anmeldung mit Selbstauskunft
Zur Anmeldung einer Schnittstellenabnahme füllen Sie bitte die Selbstauskunft aus. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie bitte per Post oder per E-Mail an die Koordinierungsstelle der Plattform § 65c .
Koordinierungsstelle der Plattform § 65c-Register
z. Hd. Lea Pflugradt
Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
l.pflugradt@plattform65c.de
Sind alle Angaben vollständig ausgefüllt, wird Ihnen ein Landeskrebsregister für den weiteren Abnahmeprozess zugeteilt.
Schritt 2:
Feedback & Zuteilung zu einem Krebsregister
Die Koordinierungsstelle sichtet Ihre Selbstauskunft.
Bei formalen Auffälligkeiten werden Sie kontaktiert und um Ergänzungen gebeten.
Sind alle Angaben vollständig ausgefüllt, wird Ihnen ein Landeskrebsregister zugeteilt, welches die weitere Abnahme mit Ihnen durchführt.
Schritt 3:
Zusendung von Testunterlagen inkl. Fragebogen
Anschließend bekommen Sie vom zuständigen Landeskrebsregister einige Dateien zugeschickt. Diese beinhalten Testdaten zu Melder-, Personen-, Tumor- und Behandlungsinformationen. Außerdem erhalten Sie einen individuellen Fragebogen, der verschiedene Aspekte zu Ihrer Software und Ihrer Schnittstelle zum Krebsregister abfragt.
Wichtiger Hinweis: Der Muster-Fragebogen dient lediglich zur ersten Orientierung. Der Fragebogen, der Ihnen zugeschickt wird, kann je nach Art Ihres Softwaresystems andere Fragen enthalten.
Schritt 4:
Erprobung in der Software & Export als XML-Datei
Nachdem Sie die Datensätze in Ihrer Software eingegeben haben, exportieren Sie diese über Ihre entwickelte oBDS-Schnittstelle. Beim Export wird eine XML-Datei generiert. Senden Sie diese an das abnehmende Krebsregister.
Schritt 5:
Ausfüllen des Fragebogens
Füllen Sie den Fragebogen aus und machen Sie Angaben zu Ihrer Entwicklung. Senden Sie das ausgefüllte Formular an das abnehmende Landeskrebsregister.
Schritt 6:
Prüfung im Krebsregister & Rückmeldung
In diesem Schritt sichtet das zuständige Landeskrebsregister Ihren Fragebogen und testet die XML-Datei in mehreren Schritten. Folgende Prüfungen werden dabei durchgeführt:
- Parsbarkeit: Handelt es sich um eine gültige XML-Datei?
- Schemakonformität: Ist die Datei konform zu dem genutzten Schema (z. B. 3.0.1)?
- ID-Vergabe: Sind die IDs plausibel, umfänglich und korrekt gesetzt?
- Vollständigkeit: Sind alle Melder-, Personen-, Tumor- und Behandlungsinformationen gemäß Vorgabe übermittelt?
- Inhaltliche Überprüfung: Sind die Melder-, Personen-, Tumor- und Behandlungsinformationen gemäß den Vorgaben ausgefüllt?
Wichtig: Die ersten beiden Punkte Parsbarkeit und Schemakonformität sind mit einfachen Mitteln von Ihnen selbst durchführbar.
Die relevanten XSD-Dateien, gegen die geprüft wird, sind im Umsetzungsleitfaden veröffentlicht.
Sie erleichtern die Schnittstellenabnahme enorm, wenn Sie diese Punkte selbst sicherstellen, bevor Sie mit der Abnahme beginnen.
Schritt 7:
Eventuell Korrekturschleife
Nachdem das zuständige Landeskrebsregister Ihre Unterlagen geprüft hat, gibt es Ihnen eine Rückmeldung zu den Ergebnissen. Bestehen keine Nachfragen zum Fragebogen und ist die Entwicklung der Schnittstelle einwandfrei, folgt die länderübergreifende Schnittstellenabnahme (siehe Schritt 8 ).
Es kann jedoch vorkommen, dass Sie Ihre Entwicklung noch einmal nachbessern müssen. Sollte dies der Fall sein, beginnt der Abnahmeprozess nach Ihren Fehlerbehebungen wieder von vorne (siehe Schritt 4 und 5).
Schritt 8:
Länderübergreifende Schnittstellenabnahme
Das zuständige Landeskrebsregister leitet die entsprechenden Informationen an alle Landeskrebsregister weiter. In einem Zeitraum von 21 Tagen sichten diese alle Unterlagen und sammeln gegebenenfalls etwaige Nachfragen zu Ihrer Entwicklung. Hier kann es vorkommen, dass das zuständige Landeskrebsregister nochmals mit Ihnen in Verbindung tritt und Einzelheiten klärt.
Bestehen keine Rückfragen mehr, folgt die offizielle länderübergreifende Schnittstellenabnahme. Sie erhalten eine Bestätigung und können die oBDS-Schnittstelle bei Ihrer Kundschaft einrichten.
Nach der Schnittstellenabnahme
Eine erfolgreiche Abnahme garantiert keine fehlerfreie Umsetzung. Sollten wir später aufgetretene oder erkannte Fehler in den XML-Dateien meldepflichtiger Behandlungseinrichtungen feststellen, müssen Ihrerseits ggf. auch nach einer erfolgreichen Abnahme Verbesserungen durchgeführt werden.
Abgenommene Schnittstellen
Behandlungseinrichtungen, die diese Systeme nutzen, melden mithilfe dieser Schnittstellen Meldungspakete (XML-Dateien) an ihr zuständiges Landeskrebsregister.